Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


02. Angebote und Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung, Planung und Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kostenvoranschläge, Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit kein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zustande kommt sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

Werden Kostenvoranschläge, Angebote oder Planungsunterlagen ohne unsere Zustimmung an Dritte übergeben oder als Vorlage für weitere Angebote genutzt, fällt eine Entschädigung in Höhe des Erstellungsaufwandes, mindestens jedoch 100,00€, an. Angebote sind, sofern im Angebot nicht anders geregelt, längstens 4 Wochen bindend. Ausgenommen von dieser Bindung sind Materialien die Tagespreisen unterliegen. Für detailliert angeforderte Angebot fällt generell eine Aufwandspauschale von mindestens 50,00€ in Abhängigkeit der Projektgröße an. Diese Aufwandspauschale wird bei Auftragserteilung mit dem Auftragswert verrechnet.


03. Auftragserteilung und Auftragsannahme

Die Auftragserteilung aus Kostenvoranschlägen und Angeboten durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform. Ein Auftrag gilt erst mit einer Schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer als angenommen. Bei Telefonischen Reparatur- und Wartungsaufträgen gilt der Arbeitsbeginn oder die Terminerteilung als Auftragsannahme. Ein Auftragserfüllung kann auch nach der Auftragsbestätigung abgelehnt werden wenn die zustände vor Ort unzumutbar oder die Erfüllung durch Bau seitige Gegebenheiten nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.


04. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (bei hochwertigen Gütern). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.


05. Gewährleistung

Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Der Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen.

Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Verschleißteile wie z.B Öldüsen, Zündelektroden oder Wasserfiltereinsätze sind von einer Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen sofern sie nicht bereits zum Zeitpunkt des Einbaus mangelhaft waren. Mangelhafte Verschleißteile können längstens 2 Wochen ab Einbau geltend gemacht werden, da nach diesem Zeitraum eine zweifelsfrei Feststellung der Ursache in der Regel nicht mehr möglich ist.


06. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.

Eine Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden an Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen, Gebäudeteilen wie z.B Wänden oder Treppen durch einen Mitarbeiter ist nur gegeben wenn sich der Mitarbeiter grob fahrlässig verhält oder ein Vorsatz anzunehmen ist.


07. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist Jede Rechnung innerhalb von 8 tagen nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.

Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Es fallen Mahngebühren in Höhe von 5,00€ je Mahnstufe an.


08. Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Vertragsmäßig Bestellte Waren oder Dienstleistungen, die von einer Rückgabe an Lieferanten oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen sind, müssen vom Auftraggeber ebenso wie mögliche Rückgabekosten oder Ausfallentschädigungen bezahlt werden.

Mögliche Planungskosten für z.B Badplanung, Projektierung werden bei Vertragskündigung fällig und in Rechnung gestellt.


09. Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung gegen den Auftragnehmer unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung in einem Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher Rechtsstreit entscheidungsreif ist.


10. Weitere Bestimmungen

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern.

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.